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Rk Bestrafung, zwingende Bindungswirkung im Entziehungsverfahren

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/36ZVR 2022, 64 - 65 Heft 2 v. 27.1.2022

Angesichts der RK der Bestrafung des RevWerbers stand für das VwG die Begehung einer Übertretung nach § 99 Abs 2 lit c StVO bindend fest, was gem § 26 Abs 2a FSG zwingend eine Entziehung der Lenkberechtigung für die Dauer von mindestens sechs Monaten nach sich zu ziehen hatte (vgl etwa VwGH 19. 9. 2018, Ra 2018/11/0179 Rn 9, mwN).

Ra 2021/11/0146

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