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Entziehung der Lenkberechtigung ist keine Strafe

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/166ZVR 2022, 349 Heft 10 v. 27.9.2022

Soweit die Rev erkennbar auf die Strafbemessungskriterien des VStG bzw des StGB Bezug nimmt, geht dieses Vorbringen von vornherein ins Leere, weil nach der stRsp des VwGH die als Sicherungsmaßnahme zu qualifizierende Entziehung der Lenkberechtigung keinen Strafcharakter hat (vgl VwGH 27. 4. 2015, Ra 2015/11/0011 mwN).

Ra 2022/11/0043

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