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Gefahrgutrecht Kundmachung der BM für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 6/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gem Unterabschnitt 1.8.3.7 RID, BGBl II 2021/6

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/85ZVR 2021, 175 Heft 5 v. 21.4.2021

Gegenständliche mulilaterale Vereinbarung wurde von Finnland, der Schweiz und Serbien unterzeichnet.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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