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Verkehrszeichenaufstellung, Abweichung von 13 m ist zu viel

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2021/53ZVR 2021, 121 Heft 3 v. 23.2.2021

Die Aufstellung von Verkehrszeichen hat nicht "zentimetergenau" zu erfolgen; Die festgestellten Abweichungen von jeweils rund 13 Metern im vorliegenden Fall bewirken jedenfalls eine nicht ordnungsgemäße Kundmachung.

V 336/2020

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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