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Kraftfahrrecht V der BMK, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (68. Novelle zur KDV 1967), BGBl II 2021/161

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/145ZVR 2021, 315 Heft 9 v. 23.8.2021

Hauptgesichtspunkte der Nov waren:

Die Grenze für das zulässige Gewicht von emissionsfreien überlangen Gelenkomnibussen mit vier Achsen wurde auf 33.500 kg und von vierachsigen Doppelgelenk-Oberleitungs-Omnibussen auf 39.

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