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Kraftfahrrecht 20. FSG-Novelle (RV 848 AB 871 BlgNR 27. GP), BGBl I 2021/153

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/143ZVR 2021, 315 Heft 9 v. 23.8.2021

Die Tatbestände des § 7 Abs 3 FSG bezüglich Verkehrsunzuverlässigkeit wurden um die terroristisch motivierten Straftaten erweitert.

Inkrafttreten: 1. 8. 2021

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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