Strafbeträge sollten vereinheitlicht werden - ein hehres Ziel der Gesetzgebung. Der Bundesgesetzgeber normierte dafür Verordnungszuständigkeiten des obersten Organs. Doch das sorgt für Probleme und wirft verfassungsrechtliche Fragen auf.
Strafbeträge sollten vereinheitlicht werden - ein hehres Ziel der Gesetzgebung. Der Bundesgesetzgeber normierte dafür Verordnungszuständigkeiten des obersten Organs. Doch das sorgt für Probleme und wirft verfassungsrechtliche Fragen auf.