Die COVID-19-Maßnahmenpakete brachten auch eine Ergänzung im Straßenverkehrsrecht: Fußgängern kann unter bestimmten Voraussetzungen das Gehen auf der Fahrbahn gestattet werden. Was regelt diese Bestimmung und welchen Mehrwert hat sie gegenüber bestehenden Instrumenten der Verkehrsberuhigung?