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Verkehrsunfallstatistik V des BMVIT über die statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2019 bis 2023, BGBl II 2020/11

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/85ZVR 2020, 174 Heft 5 v. 22.4.2020

Der für die Verkehrsunfallstatistik 2019 bis 2023 zu erhebende Datenumfang wurde ebenso verordnet wie die maßgeblichen Kriterien für die Erhebung und Qualitätssicherung.

Inkrafttreten 11. 1. 2020

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