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Schnellstraßen sind keine Autobahnen

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2020/54ZVR 2020, 113 - 114 Heft 3 v. 25.2.2020

§ 20 Abs 2 StVO stellt nicht auf den im BStG verwendeten Begriff der Bundesschnellstraße oder auf die in dessen Verzeichnis 2 genannten Schnellstraßen ab, zumal auch die im BStG vorgenommene Einteilung der Bundesstraßen die einschlägigen straßenpolizeilichen Vorschriften nicht berührt (§ 2 Abs 3 BStG). Demgegenüber knüpft § 43 Abs 3 lit a StVO für die Erklärung zu Autobahnen explizit ua an vom BStG als Bundesautobahn bezeichnete Bundesstraßen an. Selbst wenn sich infolge Ände rung des BStG 1971 durch BGBl I 2006/58 Schnellstraßen und Autobahnen in ihrer Ausbauqualität de facto angenähert haben sollten (vgl ErläutRV 1333 BlgNR 22. GP 12), bedürfte es einer V gem § 43 Abs 3 lit a StVO 1960, mit der die Schnellstraße zur Autobahn erklärt wird (vgl VwGH 12. 10. 1984, 84/02/0016 und 0017).

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