Es erfolgten Änderungen im Bereich technischer Mindestanforderungen für Fahrzeuge der Kategorie 1, und Sonderbestimmungen für elektrische Antriebe wurden in die Anlage 3 aufgenommen.
Inkrafttreten: 12.
Es erfolgten Änderungen im Bereich technischer Mindestanforderungen für Fahrzeuge der Kategorie 1, und Sonderbestimmungen für elektrische Antriebe wurden in die Anlage 3 aufgenommen.
Inkrafttreten: 12.