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Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines EKZ hins Rutschfestigkeit von Toilettenfliesen

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2020/178ZVR 2020, 308 - 310 Heft 9 v. 31.8.2020

§§ 1295, 1298 ABGB

Durch die baubehördl Genehmigung erfolgt keine abschließende Befreiung des Verkehrssicherungspflichtigen von der Haftung. Wenn für diesen eine Gefahrenquelle - hier nicht rutschfeste Fliesen einer Toilettenanlage eines Einkaufszentrums - erkennbar ist, muss er zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die gebotene Sicherheit zu gewährleisten.

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