Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Brunei Darussalam am 12. 3. 2020 seine Beitrittsurkunde zum Abkommen über den Straßenverkehr v 19. 9. 1949 (BGBl 1955/222, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl III 2016/36) hinterlegt, Vorbehalte angebracht und Erklärungen abgegeben.