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Straßenpolizeirecht Kundmachung der BM für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über den Straßenverkehr v 19. 9. 1949, BGBl III 2020/36

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/146ZVR 2020, 303 Heft 9 v. 31.8.2020

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Brunei Darussalam am 12. 3. 2020 seine Beitrittsurkunde zum Abkommen über den Straßenverkehr v 19. 9. 1949 (BGBl 1955/222, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl III 2016/36) hinterlegt, Vorbehalte angebracht und Erklärungen abgegeben.

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