Die Fahrverbote gem § 42 Abs 1 und 2 StVO wurden vorübergehend (bis zum Ablauf des 17. 5. 2020) aufgehoben.
Inkrafttreten: 24. 4. 2020
Die Fahrverbote gem § 42 Abs 1 und 2 StVO wurden vorübergehend (bis zum Ablauf des 17. 5. 2020) aufgehoben.
Inkrafttreten: 24. 4. 2020