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Bewilligung von Werbetafeln kann nicht von mehreren zugleich benützt werden

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2019/199ZVR 2019, 385 Heft 11 v. 22.10.2019

I. Die Bewilligung nach § 84 StVO ist erkennbar standortbezogen (vgl VwGH 10. 9. 2004, 2004/02/0246; 22. 2. 1988, 87/15/0106) - wer sie wann nutzt, obliegt den antragstellenden Parteien.

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