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Gefahrgutrecht Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung ADN/M 016 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über den Nachweis ausreichender Intaktstabilität nach den Absätzen 9.3.1.13.3, 9.3.2.13.3 und 9.3.3.13.3 ADN, BGBl III 2019/127

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/190ZVR 2019, 370 Heft 11 v. 22.10.2019

Diese multilaterale Vereinbarung wurde von Belgien unterzeichnet.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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