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(Keine) Verunstaltungsentschädigung wegen Unfruchtbarkeit

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2019/174ZVR 2019, 332 - 333 Heft 10 v. 20.9.2019

§ 1326 ABGB

Die vom Schädiger zu verantwortende Unfruchtbarkeit einer jungen Frau berechtigt nicht zu einer Verunstaltungsentschädigung, weil diese nicht sinnlich wahrgenommen werden kann (Abgrenzung zu Harninkontinenz und Impotenz).

§ 1325 ABGB

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