vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude gegen Unfallgegner nach einem Verkehrsunfall

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2019/163ZVR 2019, 308 - 310 Heft 9 v. 21.8.2019

§ 1325 ABGB; § 31e KSchG alt (§ 12 Abs 2 PRG neu)

Nach einem Verkehrsunfall kann ein dabei Verletzter nicht gegen den Unfallgegner den Ersatz der Urlaubsfreude geltend machen, die ihm aus dem Unfall und dem damit verbundenen Abbruch einer von ihm geplanten Reise entgangen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!