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Gefährdungen der Eisenbahn müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2019/162ZVR 2019, 306 - 308 Heft 9 v. 21.8.2019

§§ 19, 43, 45 EisbG

Der Gefährdungsbereich iSd § 43 Abs 1 EisbG ist so anzunehmen, dass eine Gefährdung der Eisenbahn samt Betrieb und Verkehrsführung (einschl der beförderten Personen und Sachen) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

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