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Kraftfahrrecht Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (37. KFG-Nov) (IA 916/A AB 641 BlgNR 26. GP), BGBl I 2019/78

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/139ZVR 2019, 302 Heft 9 v. 21.8.2019

Schwerpunkte der Nov sind:

Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgewichts im kombinierten Verkehr mit schwereren kranbaren Sattelaufliegern;

Löschung von fahrzeugspezifischen Daten nach Abmeldung nur noch mit Verschrottungsbestätigung;

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