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Straßenpolizeirecht V des BMVIT, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2019), BGBl II 2019/95

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/134ZVR 2019, 301 Heft 9 v. 21.8.2019

Der jährliche Fahrverbotskalender, mit dem das Fahren mit Lkw oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und von Lkw mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5t beträgt, zu gewissen Zeiten auf bestimmten Strecken verboten wird, wurde kundgemacht.

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