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VGW: Unzulässige Interpretation der ÖNORM D 2050 und Ausscheiden wegen nicht nachvollziehbarer Aufklärung

ZVB aktuellAufsatzNormann Plattner-Schwarz, Raphael BrezaZVB 2025/98ZVB 2025, 287 Heft 7 v. 23.10.2025

VGW: (FN 1) Unzulässige Interpretation der ÖNORM D 2050 und Ausscheiden wegen nicht nachvollziehbarer Aufklärung

Die öffentliche Auftraggeberin (im Folgenden: AG) führte ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum Abschluss einer RV (in zwei Gebietslosen) über Reinigungsleistungen (iW) im OSB durch.

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