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Zum Ausscheiden bei mangelhafter Leistungserbringung

RechtsprechungJudikaturHannes PesendorferZVB 2025/90ZVB 2025, 252 - 257 Heft 6 v. 22.9.2025

§ 78 Abs 1 Z 9, §§ 83, 141 Abs 1 Z 2 BVergG 2018; RL 2014/24/EU

Es obliegt dem AG im Vergabeverfahren (und nicht einem Zivilgericht), das Verhalten des betreffenden Unternehmers im Rahmen des früheren Auftragsverhältnisses selbst zu bewerten und zu beurteilen, ob das Vertrauensverhältnis erschüttert ist bzw die Zuverlässigkeit des Unternehmers gegeben ist.

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