vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine generelle "Sippenhaftung" im Konsortium Verantwortung im Konsortium: Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren wegen mangelhafter Ausführung eines früheren Auftrags durch ein Konsortium

BeitragAufsatzHarald Küchli, Miriam SchmidZVB 2025/72ZVB 2025, 203 - 205 Heft 5 v. 12.8.2025

Das Europäische Gericht ("EuG") befasste sich in den verb Rs T-776/22 mit dem Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren wegen mangelhafter Ausführung eines früheren Auftrags durch ein Konsortium.Der Ausgangsfall betraf die Europäische Kommission, die einen Beschluss, mit dem die Klägerin für die Dauer von zwei Jahren von der Teilnahme an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Gewährung von Finanzhilfen ausgeschlossen wurde, erließ. Die Europäische Kommission stützte sich dabei auf die gesamtschuldnerische Haftung der Klägerin als Mitglied des Konsortiums. Eine solche generelle "Sippenhaftung" im Konsortium wurde vom EuG jedoch verneint.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!