BVwG: (FN 1) rechtmäßige Ausscheidung aufgrund einer unausgefüllten Bieterlücke
Die Republik Österreich (im Folgenden AG), vertreten durch das Bundesministerium für Landesverteidigung, führte ein offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im OSB zum Abschluss eines Dienstleistungsauftrags nach Bestbieterprinzip durch.

