Die VO (EU) 2024/1781 , idF Ökodesign-Verordnung oder ESPR, ist seit 18. 7. 2024 in Kraft und in Österreich unmittelbar anwendbar. Art 65 ESPR legt einen neuen Rahmen für die umweltorientierte Beschaffung (engl: Green Public Procurement) fest. Die vergaberechtlich relevanten Mindestanforderungen, die von öff AG iSd ESPR verpflichtend zu berücksichtigen sein werden, sind in der ESPR nicht ausgewiesen. Diese werden erst in den von der EK zu erlassenden Rechtsakten festgelegt. Öff AG iSd BVergG 2018 sind mit der ESPR in die Kreislaufstrategie der EU eingebunden. Durch das akkordierte Beschaffungsverhalten sollen auf dem Markt Anreize für ökologischere Produkte gesetzt werden. Wirtschaftsteilnehmern droht bei Nichteinhaltung der neuen ESPR-Anforderungen der Ausschluss von Vergabeverfahren.

