LVwG Wien: (FN 1) Antragslegitimation: Kein Schaden für den Bieter, wenn dieser die Anforderungen an die Leistungserbringung nicht plausibilisieren kann
LVwG Wien: (FN 1) Antragslegitimation: Kein Schaden für den Bieter, wenn dieser die Anforderungen an die Leistungserbringung nicht plausibilisieren kann