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Verlängerung der Schwellenwerte-VO 2023 und leichte Anhebung der EU-Schwellenwerte

ZVB aktuellAufsatzNormann Plattner-Schwarz, Benjamin BecicZVB 2024/2ZVB 2024, 4 Heft 1 v. 30.1.2024

Schwellenwerte-VO 2023 wurde bis Ende 2025 verlängert

Zuletzt wurden die Schwellenwerte mit BGBl II 2023/148 (kundgemacht am 19. 5. 2023) bis zum 31. 12. 2023 verlängert. (FN 1) Dies hat insbesondere Bedeutung bei der Direktvergabe, wonach weiterhin für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der Grenzbetrag von Euro 100.

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