Schwellenwerte-VO 2023 wurde bis Ende 2025 verlängert
Zuletzt wurden die Schwellenwerte mit BGBl II 2023/148 (kundgemacht am 19. 5. 2023) bis zum 31. 12. 2023 verlängert. (FN 1) Dies hat insbesondere Bedeutung bei der Direktvergabe, wonach weiterhin für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der Grenzbetrag von Euro 100.