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Abbruch und Entsorgung des Abbruchmaterials als Gesamtleistung

RechtsprechungJudikaturChristoph WiesingerZVB 2023/108ZVB 2023, 346 - 348 Heft 7 v. 13.11.2023

§ 24a AWG; § 32 GewO; § 1 UWG

Es ist keineswegs offensichtlich, dass der Bekl durch die von ihm angebotenen Abbrucharbeiten und/oder Entsorgung des dabei anfallenden Bauschutts Vorschriften der GewO verletzt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass er Leistungen anbietet, die er als Nebenrecht seiner Gewerbebefugnis als Maler und Anstreicher erbringen darf.

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