Art 25 RL 2004/18/EU bzw Art 71 RL 2014/24/EU
Art 25 RL 2004/18/EU regelt die Vorschriften für die Vergabe von Unteraufträgen. Eine entsprechende Vorgabe beinhaltet Art 71 der aktuell geltenden RL 2014/24/EU .
Art 25 der RL 2004/18/EU steht einer nationalen Regelung entgegen, die vom zugeschlagenen Einheitspreis ausgehende Preisnachlässe für die an SubAN vergebenen Leistungen auf maximal 20 % beschränkt.