Es wird viel gebaut in Österreich. Nicht selten ist für die Projektumsetzung die Inanspruchnahme der Nachbarliegenschaften erforderlich oder zumindest bauherrenseits gewünscht. Die jeweiligen Bauordnungen der Länder haben unterschiedliche Regelungen zur Fremdgrundbenützung, welche im gegenständlichen Beitrag überblicksweise dargestellt werden sollen.
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