In Österreich haben nur so etwas wie ein eingerichtet, wenn man das in Kärnten angebotene in diesem Zusammenhang berücksichtigt. Die Systeme könnten kaum unterschiedlicher sein. Da auch die Sach- und Ausgangslagen für den Weg des Vergaberechtsschutzes verschieden sind, sollte die Frage, ob ein Schlichtungsverfahren sinnvoll erscheint, in jedem möglichen Anlassfall abgewogen werden. Der Beitrag gibt über die drei Schlichtungs- bzw Vorverfahren jeweils einen kurzen Überblick und erörtert ausgewählte Aspekte für oder gegen die Inanspruchnahme eines Schlichtungs- bzw Vorverfahrens. Auf einige im jeweiligen Landesrecht besonders zu beachtende Aspekte wird hingewiesen. Ein vertiefendes Eingehen auf die Schlichtungsstelle in Wien ist für einen zeitnahen Folgebeitrag geplant.