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PLM - Projektbegleitendes Lösungsmanagement Wege zur kooperativen Projektabwicklung

BauvertragsrechtBeitragAufsatzUrsula Gallistel, Rudolf LessiakZVB 2020/51ZVB 2020, 268 - 274 Heft 6 v. 17.6.2020

Bauablaufstörungen können vor Gericht nicht gelöst werden. Jede Gerichtsentscheidung kommt zu spät und verteilt nur mehr Kosten. Auch Schlichtungen sind in der Praxis unbeliebt, weil die Delegation der Entscheidungsbefugnis von den Parteien an einen Schlichter das interne Einigungspotenzial der Beteiligten zu wenig nutzt. PLM vermeidet diese Delegation weitestgehend. Primär geht es um die Unterstützung der Parteien, im Gespräch zu bleiben und dennoch rasch und effizient zu einer Lösung zu kommen. Diese muss nicht nur "rein technisch" den Projektfortschritt ermöglichen, sondern auch baubetriebswirtschaftlich sowie rechtlich ausgewogen und bestandsfest sein. So viel wie möglich wird im Konsens der Beteiligten festgelegt und so wenig wie notwendig durch Dritte entschieden. Damit bleibt der erfolgreiche Projektabschluss gesichert. Zugleich erhöht sich die Resilienz des Projektes, das Bauablaufstörungen damit besser bewältigen kann als ohne Einsatz von PLM.

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