Vorbemerkungen
Ein Rücktrittsrecht steht dem AN auch dann zu, wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den AG offensichtlich unmöglich machen, und er diese auch zu vertreten hat.
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Ein Rücktrittsrecht steht dem AN auch dann zu, wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den AG offensichtlich unmöglich machen, und er diese auch zu vertreten hat.
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