Der Einsatz einfacher digitaler Werkzeuge, die rasch und mit minimalem Aufwand dokumentieren, was wann wo im laufenden Bauprojekt geschieht, ist in der Baupraxis weit verbreitet. Die rechtssichere, projektbegleitende Umsetzung dieser Informationen ist ein wesentlicher Faktor zur Reduktion von Bauablaufstörungen und der damit verbundenen Mehrkosten. Dazu gehört auch die Zuordnung der dennoch verbleibenden Mehrkosten. Rechtssicher und bestandsfest wird all dies durch Anpassung der jeweils verwendeten Bauvertragsbedingungen an die Möglichkeiten dieser digitalen Werkzeuge. Damit können Bauablaufstörungen und andere Konflikte wie die Zuordnung von Bauschäden sowie die damit verbundenen Mehrkosten wesentlich reduziert werden. Diese Arbeit behandelt den vertragsrechtlichen Rahmen und die konkrete Umsetzung solcher Anpassungen. Dies an Beispielen, welche die ÖNORMEN B 2110 bzw B 2118 als Grundlage der vereinbarten Vertragsbedingungen unterstellen. (FN )