1. § 20 BVergG 2018
Soweit das BVergG Bestimmungen der EU-Richtlinie auch unterhalb der Schwellenwerte anwendet, ist dieses auch anhand der Bestimmungen der EU-Richtlinie und deren Auslegung durch den EuGH zu verstehen.
2. §§ 80, 84, 134, 139, Anh X BVergG 2018