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Beschränkung der Weitergabe des Auftrags an Subunternehmer

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2019/114ZVB 2019, 474 - 479 Heft 12 v. 3.12.2019

Art 71 RL 2014/24/EU

Art 71 RL 2014/24/EU legt bestimmte Vorschriften für die Vergabe von Unteraufträgen fest. Den Mitgliedstaaten steht es frei, strengere Bestimmungen als in der Richtlinie vorgesehen festzulegen.

Die Richtlinie 2014/24/EU steht einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegen, die den Teil des Auftrags, den der Bieter als Unterauftrag an Dritte vergeben darf, abstrakt auf 30 % des Auftragswertes beschränkt.

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