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"Zu junge" Strafregisterbescheinigung ist kein ausreichender Nachweis

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2019/112ZVB 2019, 466 - 469 Heft 12 v. 3.12.2019

§ 82 Abs 2 BVergG

In Hinblick auf vorzulegende Nachweise ist zu unterscheiden, ob im maßgeblichen Zeitpunkt der nachzuweisende Umstand fehlt (unbehebbarer Mangel) oder ob es bloß am Nachweis des im maßgeblichen Zeitpunkt an sich bereits bestehenden Umstands mangelt (behebbarer Mangel).

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