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Zu Schäden durch Auswirkung auf den Nachbargrund

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2019/105ZVB 2019, 441 - 443 Heft 11 v. 6.11.2019

§ 364b ABGB

Zweck von § 364b ABGB ist ganz allgemein die Sicherung der Festigkeit und Standsicherheit des Nachbargrundstücks gegen Vorkehrungen, die einen Eingriff in dessen natürliche bodenphysikalische Beschaffenheit bewirken.

Erfasst ist auch das Aufführen eines Baues oder das Ablagern von Material, das durch Erhöhung des Erddrucks zu Auswirkungen auf dem Nachbargrund führt.

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