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Direktvergabe von ÖPNV-Aufträgen mit Bussen unterliegt den allgemeinen Vorschriften über Direktvergaben der RL 2004/17 und 2004/18, wenn keine Dienstleistungskonzession vorliegt

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2019/103ZVB 2019, 430 - 435 Heft 11 v. 6.11.2019

Art 5 Abs 1 und 2 VO (EG) 1370/2007 (PSO-VO)

Art 5 Abs 1 PSO-VO unterwirft Konzessionen und Verträge über Personenverkehrsdienste mit Eisenbahnen und U-Bahnen der Regelung in Abs 2 bis 6, verweist aber für Verträge über Personenverkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen auf die RL 2004/17 und 2004/18.

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