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Zuschreibungspflicht und Wertbeibehaltungswahlrecht gem. § 208 HGB

Buchhaltung und BilanzierungChristoph UrtzRWZ 1997, 44 Heft 2 v. 20.2.1997

Das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz hat für Anlage- und Umlaufvermögen in § 208 Abs. 1 HGB eine Zuschreibungspflicht normiert. Um steuerliche Belastungen zu vermeiden, kann allerdings von dieser Zuschreibung gem. § 208 Abs. 2 HGB abgesehen werden. Der Umfang des Wertbeibehaltungswahlrechts gem. § 208 Abs. 2 HGB wird in diesem Beitrag anhand eines praktischen Beispiels für abnutzbares Anlagevermögen untersucht.

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