§ 3 VStG, § 5 VStG
Bei einem Erfolgsdelikt (hier: Straftatbestand der Tierquälerei nach § 38 Abs 1 Z 1 iVm § 5 Abs 1 und Abs 2 Z 13 Tierschutzgesetz) ist die auf Ungehorsamsdelikte abstellende Vermutung des § 5 Abs 1 VStG nicht auf die Frage der Zurechnungsfähigkeit nach § 3 VStG übertragbar.

