MRG § 15 Abs 4
Eine echte Pauschalmietzinsvereinbarung besteht in der Zusammenfassung sämtlicher Mietzinsbestandteile in einen einzigen Betrag, die eine gesonderte Einhebung von Betriebskosten und öffentlichen Abgaben nicht zulässt.
OGH, 16.12.2014, 5 Ob 218/14s
Zurückweisung des Revisionsrekurses