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Zur grenzüberschreitenden Verschmelzung

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2016/195wbl 2016, 588 Heft 10 v. 1.10.2016

§ 226 Abs 3 AktG

Eine grenzüberschreitende Verschmelzung ermöglicht keine Beendigung von Nachranganleihen; vielmehr findet ein umfassender Übergang des Passivvermögens auf die übernehmende Gesellschaft statt.

Im Anleihevertrag kann eine Rechtswahl getroffen werden, die auch die Arten des Erlöschens des Anleihevertrags erfasst; das hier gewählte deutsche Recht sieht jedoch in § 23 dUmwG keine explizite Beendigungsmöglichkeit von Genussrechten anlässlich einer Verschmelzung vor.

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