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Zur Bedeutung des Begriffs „Wirtschaftskanzlei“

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2023/222wbl 2023, 717 Heft 12 v. 18.12.2023

§ 2 UWG

Die Bezeichnung „Wirtschaftskanzlei“ durch einen Unternehmensberater ruft bei den angesprochenen Verkehrskreisen keine Fehlvorstellung iSd § 2 UWG hervor, zumal der Begriff „Wirtschaftskanzlei“ nicht den Rechtsanwälten vorbehalten ist. Der durchschnittliche Marktteilnehmer versteht darunter auch andere – nicht juristische – Berufszweige.

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