§ 5 Abs 1 NÖ LVergabenachprüfungsG 2003, § 320 Abs 1 BVergG 2006
LVwG NÖ, 26.01.2016, LVwG-AV-1295/002-2015
Die Reihung von Bieterangeboten durch die Auftraggeberin in einem Vergabeverfahren im Rahmen der Ermittlung des Bestangebotes hat für die Beurteilung der Antragslegitimation zu einem Nachprüfungsverfahren außer Betracht zu bleiben. Es ist nicht Aufgabe der Vergabekontrollinstanz, eine hypothetische Bestbieterermittlung anstelle der AG durchzuführen (vgl BVA 04.11.2003, 14N 90/03 56 und BVA 31.08.2006, N/0062 BVA/12/2006 22 ua). Auch jene Bieter, die von der AG nachgereiht wurden, haben Antragslegitimation (vgl R.Thienel in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, § 320 Rz 64).