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Zulässigkeit von Werbeanrufen

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2011/122RdW 2011, 125 Heft 3 v. 16.3.2011

Nach Ansicht des dt BGH ist es mit dem Recht der EU vereinbar, dass der deutsche Gesetzgeber Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern generell von deren vorherigem ausdrücklichen Einverständnis abhängig macht (sog "opt-in"). Für den Nachweis des Einverständnisses der angerufenen Verbraucher komme insb der Ausdruck einer E-Mail des angerufenen Verbrauchers in Betracht, in der dieser sich ausdrücklich mit der Werbung einverstanden erklärt. Die Speicherung der entsprechenden E-Mail sei dem Werbenden ohne Weiteres möglich und zumutbar.

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