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Zulässigkeit paralleler Pensionszusagen

Arbeitsrechtao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika DrsRdW 2011/764RdW 2011, 746 Heft 12 v. 16.12.2011

Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob es zulässig ist, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern (auch nachträglich) verschiedene Modelle einer betrieblichen Altersvorsorge (zB Pensionskassenzusage und betriebliche Kollektivversicherung) parallel anbietet und wenn ja, welche Grenzen dabei zu beachten sind. Während sich der erst kürzlich vorgelegte Ministerialentwurf11334/ME 24. GP . mit dem individuellen Wechsel einzelner Anwartschaftsberechtigter beschäftigt, ohne auf den kollektiven Systemwechsel einzugehen, geht es in diesem Beitrag um den kollektiven Systemwechsel, aber vor allem auch um die kollektive Einführung paralleler Pensionszusagen und die möglichen Ausgestaltungsformen.

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