( ABGB § 876 ) Eine Arbeitgebergesellschaft muss im Falle eines unbekannten Aufenthalts des für den Arbeitnehmer nicht auffindbaren Geschäftsführers den Zugang einer Austrittserklärung (gerichtet an den alleinigen Geschäftsführer dieser Gesellschaft am Firmensitz) im Wege der „Zugangsfiktion“ gegen sich gelten lassen.
OGH 8 Ob A 263/97b v. 28.08.1997