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ZPO § 235 Abs 5

BetriebswichtigesARD 4982/37/98 Heft 4982 v. 17.11.1998

( ZPO § 235 Abs 5 ) Sind die Kommanditisten aus einer Personenhandelsgesellschaft als Partei eines Rechtsstreites ausgeschieden und ist deren Vermögen auf die verbliebene persönlich haftende GmbH im Wege der Anwachsung im Sinne des § 142 HGB übergegangen, die als Universalsukzession gilt, ist die Parteienbezeichnung auf die verbliebene Komplementärgesellschaft zu berichtigen. OGH 9 Ob A 6/98t v. 11.03.1998.

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